1875: Statut des Landwehr Vereins zu Münchehofe

Dokument: Statut des Landwehrvereins zu Münchehofe
Weiteres: Handschriftlich, Reste einer Fadenbindung erhalten. Original im Archiv des Museums NO 31 Münchehofe
Datum: 26. September 1875 Bestätigung durch Amtsvorsteher am 29. September 1875 Nachtrag nach Versammlung am 2. Januar 1876
Aufgefunden: 2017
Digitalisiert: 2017
Entziffert durch: Thomas Ruch, Peter Pinnau
Letzte Änderung: 30.10.2017

Hintergrund zum Dokument
Das Archiv des Museums NO 31 enthält ein 8-seitiges Statut des Landwehrvereins zu Münchehofe. Das Statut wurde am 25.9.1875 durch die Gründungsmitglieder des
Vereins unterzeichnet und am 29.9.1875 durch den Vorsteher des Amtes Münchehofe (Hauptmann a.D. Schmidt ) bestätigt. Die Urkunde belegt damit die Gründung des Landwehrvereins zu Münchehofe.

Auf den Folgeseiten wird das gesamte Dokument gezeigt. Die Handschrift wurde
mühsam entziffert und der Textinhalt ist auf den Nachbarseiten jeweils in moderner
Druckschrift wiedergegeben. Formalitäten, Mitgliedsbeiträge, die Durchführung von
Versammlungen und die Bestellung des sog. Rendanten werden in § 1 bis 13 geregelt.
Ab §14 wird der Hauptzweck des Vereins deutlich: Bei Tod eines Mitgliedes stellt der
Verein eine Mannschaft für das Begräbnis und übernimmt auch die mit der Beerdigung verbundenen Kosten für Formalitäten, Musik und Kaffeetafel. Die Bestattungsmodalitäten werden im Detail geregelt.

Download vollständiges Dokument als PDF